| EU-Heimtierausweis: Reisevorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen
Seit Oktober letzten Jahres wird die neue
gemeinschaftliche Regelung zum Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU in vollem Umfang
angewendet. Danach müssen Hunde, Katzen und Frettchen grundsätzlich mit Mikrochip oder
übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein, eine
gültige Tollwutimpfung vorweisen und den neuen EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie
grenzüberschreitend reisen.
Diese Regelung gilt für die EU-Mitgliedsstaaten
Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Für die Einreise nach Irland, Schweden, Malta und das
Vereinigte Königreich gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren zusätzliche
Anforderungen. Detaillierte Informationen dazu sind im Internet erhältlich:
Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche
Bestandteile der EU-Anforderungen, deshalb sollte der neue Pass für nicht gekennzeichnete
Tiere nicht verwendet werden.
Einzige Übergangsregelung
Bereits im März letzten Jahres hat die Europäische
Kommission Übergangsmaßnahmen für den privaten Reiseverkehr beschlossen. Sie besagen, dass
die "alten" Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter genutzt
werden können, wenn sie
- vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden,
- bezüglich Tollwutimpfschutz (längstens bis 12 Monate
nach der letzten Impfung), ggf. Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und
Zecken noch über den 1. Oktober hinaus gültig sind,
- den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises
hinsichtlich der Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder
Mikrochip und seinem Besitzer entsprechen.
Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also
zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, wenn deren Besitzer nicht
mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und deshalb ein neues
Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.
Wiedereinreise aus Drittländern
Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten
festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU
entspricht. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San
Marino, die Schweiz und der Vatikan. Gültiger Tollwutschutz, Kennzeichnung und Dokumentation
im EU-Heimtierpass werden also bei der Einreise in diese Länder wie auch bei der
Wiedereinreise nach Deutschland akzeptiert.
Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach
einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei
Möglichkeiten:
- Bei Einreise aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut
zufrieden stellender Tiergesundheitslage genügen ebenfalls eine gültige Tollwutschutzimpfung,
die Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass. Derzeit gilt dies für folgende Länder:
Ascension, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain,
Bermuda, Kanada, Kroatien, Fidschi, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Jamaika, Japan,
Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena, St. Kitts und
Nevis, Saint Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Singapur, Vereinigte Staaten von
Amerika, Vanuatu, Wallis und Futuna (Stand: Juni 2004). Für die Einreise in die
genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen!
- Bei Einreise aus einem anderen Drittland muss das Tier
rechtzeitig vor der geplanten Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörpertiter
von einem zugelassenen Labor bestimmt werden. Alle Anforderungen für eine problemlose
Wiedereinreise sind erfüllt, wenn das positive Titerergebnis (mind. 0,5 IE/ml Blut) ebenso wie
die Impfung und Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind und dieser mitgeführt wird.
Die Antikörpertitrierung muss bei einem Heimtier, bei dem die Tollwutimpfung nach den vom
Impfhersteller vorgegebenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt werden. Für
die Einreise in nicht gelistete Drittländer gelten ebenfalls die einzelstaatlichen Bestimmungen!
Weitere Informationen zur EU-Regelung:
EU- Kommision
Quelle bpt, Frankfurt/M, |
|