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Gefahr durch
Katzenhalsbänder
Parasitenschutz ist auch mit Medikamenten möglich
(animal) Von Katzenhalsbändern geht eine bisweilen tödliche Gefahr aus: Bei der
Fellpflege, beim Spielen oder Klettern können die Tiere in den Halsbändern hängen
bleiben, Quetschungen erleiden, sich strangulieren - im schlimmsten Fall mit tödlichem
Ausgang. Daher warnt der Deutsche Tierschutzbund alle Katzenhalter davor, ihrem
Stubentiger auf Freigang ein Halsband umzubinden. Wer sein Tier vor Parasiten schützen
wolle, könne hierzu auf ent-sprechende Medikamente zurückgreifen. Und auch für eine
Kennzeichnung des Tieres gibt es bessere Alternativen.
Gerade im Frühling und Sommer wollen Katzenhalter ihre Tiere wirkungsvoll vor Flöhen und
Zecken schützen. Dass ein Parasitenhalsband zur tödlichen Gefahr für die Tiere werden
kann, ahnen die wenigsten. Doch gerade in der warmen Jahreszeit werden immer wieder
verletzte Katzen in die Tierarztpraxen eingewiesen: Sie sind bei der Fellpflege mit der
Vorderpfote ins Halsband geraten und haben schwere Gewebequetschungen erlitten; beim
Klettern sind sie hängen geblieben und haben sich stranguliert. Die solcherart gefangenen
Tiere geraten nicht selten in Panik, verheddern sich noch mehr und strangulieren sich im
schlimmsten Falle zu Tode. Lange Zeit waren Parasitenhalsbänder die einzige Möglichkeit,
die Katze vor Flöhen und Zecken zu schützen. Heute jedoch gibt es speziell für Katzen
entwickelte Medikamente, die das Tier mehrere Wochen wirkungsvoll vor den lästigen Schma-
rotzern schützen.
Auch die Kennzeichnung muss nicht mehr über Adressaufkleber erfolgen, die am Halsband
angebracht sind. Stattdessen sollte der Katzenhalter sein Tier lieber vom Tierarzt chippen
lassen. Hierbei wird der Katze ein reiskorngroßer Mikrochip unter die Haut gesetzt. Der
Mikrochip enthält alle wichtigen Daten über das Tier, die mit Hilfe eines speziellen
Gerätes abgelesen werden können. Damit diese Art der Kennzeichnung ihren Sinn erfüllt,
muss das Tier auch registriert sein. Denn erst hierdurch ist es möglich, den Halter des
Tieres festzustellen und zu informieren.
Quelle: DGK.de
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